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FELDENKRAIS®-Ausbildung
FELDENKRAIS®-Schulung
FELDENKRAIS®-Ausbildung
1 Vertragszweck
1.1 Der Student/die Studentin nimmt an einer Ausbildung zum FELDENKRAIS® Pädagogen teil. Diese Ausbildung orientiert sich an den internationalen Richtlinien für FELDENKRAIS® Ausbildungsprogramme. Gemäß dieser Richtlinien werden die beiden Formen der Feldenkrais-Methode; nämlich FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung und FELDENKRAIS® Funktionale Integration unterrichtet.
1.2 Beide Feldenkrais-Methoden dienen dem Bewußtwerden eigener Körpgerbewegungen sowie deren bewusster Steuerung und Änderung. Die Methode FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung vermittelt Erkenntnisse im Wege verbaler Kommunikation. Die Methode FELDENKRAIS® Funktionale Integration soll dieses Bewußtsein durch direkte Körperberührung vermitteln.
1.3 Die Ausbildung erfolgt gemäß der Empfehlungen des Berufsverbandes FELDENKRAIS VERBAND DEUTSCHLAND e.V.
1.4 Das Seminar findet in deutscher Sprache statt. Falls der jeweilige Trainer nicht Deutsch spricht, so findet der Unterricht im entsprechenden Segment in englischer Sprache statt. In einem solchen Fall wird eine Übersetzung angeboten.
2 Ausbildungsziel
2.1 Ziel der Ausbildung ist die Berechtigung des Studenten, professionell die Feldenkrais- Methode anzuwenden sowie als FELDENKRAIS® Pädagoge zu arbeiten.
2.2 Nach erfolgreichem Abschluß des gesamten Ausbildungsprogramms und individueller Beurteilung durch den Veranstalter ist der Student berechtigt, die Methoden FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung und FELDENKRAIS® Funktionale Integration anzuwenden und zu unterrichten. Eine Berechtigung zur Ausbildung von FELDENKRAIS® Pädagogen ist damit nicht verbunden.
2.3 Nach Beendigung des zweiten Ausbildungsjahres, die der Hälfte der Gesamtausbildungszeit entspricht, erhält der Student die vorläufige Berechtigung, FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung zu unterrichten, wenn er dies verlangt und der Veranstalter ihn für geeignet hält. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die Zeit der Ausbildung. Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, so erlischt damit auch die Berechtigung.
2.4 Der Student erhält nach Abschluß der gesamten Ausbildung die Graduierung als FELDENKRAIS® Pädagoge, wenn er dies verlangt und der Veranstalter ihn für geeignet hält.
2.5 Der Student verpflichtet sich, die Erreichung des Ausbildungszieles durch außerhalb der Unterrichtszeiten stattfindende Tätigkeiten zu fördern. Dies sind z.B. Fortbildung durch das Studium von Büchern u. Zeitschriftenartikeln, das Verfassen von Übungsberichten sowie Übung und Beobachtung der Feldenkrais- Methode sowie die Teilnahme an Schulungen.
3 Ausbildungsverlauf
3.1 Gemäß der internationalen Richtlinien für FELDENKRAIS® Ausbildungsprogramme muß die Ausbildung innerhalb von 7 Jahren abgeschlossen werden und mindestens 36 Monate dauern.
3.2 Die Ausbildung erfolgt in mehreren Unterrichtsblöcken, die insgesamt 160 Unterrichtstage umfassen.
3.3 An Unterrichtstagen, die auch Sonn- und Feiertage sein können, findet der Unterricht zu bestimmten Uhrzeiten (siehe Ausbildungsvertrag) statt. Die einzelnen Ausbildungstrainer können von den vorgegebenen Zeiten nach eigenem Ermessen abweichen. Änderungen der Unterrichtstage und Unterrichtszeiten bleiben vorbehalten.
3.4 Der Student hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer. Die Erteilung des Unterrichts ist keine persönliche Schuld des Veranstalters.
3.5 Der Student verpflichtet sich, sein Fehlen an Unterrichtstagen zu entschuldigen. Die Ausbildungsleiter halten die Fehltage des Studenten fest. Fehlt der Student mehr als 10 Unterrichtstage während der Ausbildung oder mehr als 5 Unterrichtstage während eines Ausbildungsjahres, so ist er verpflichtet, nach Rücksprache mit dem Ausbildungsleiter den versäumten Unterrichts (vgl. Ziff. 41 der Richtlinien des EuroTAB) bei einem, vom Veranstalter angebotenen “Make-up” kostenfrei nachzuholen. Falls der versäumte Unterricht bei einem anderen Institut nachgeholt wird, können dem Studenten zusätzliche Kosten entstehen. Falls übermäßiges Fehlen den Lernfortschritt des gesamten Kurses gefährdet, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Studenten die Teilnahme an den Unterrichtskursen zu untersagen. Sollte dies das Erreichen des Ausbildungszieles verzögern, so trägt der Student dieses Risiko.
3.6 Der Student erhält mindestens 12 Einzellektionen der Methode FELDENKRAIS® Funktionale Integration. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, diese Lektionen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten zu legen. Dem Studenten entstehen für die Einzellektionen keine zusätzlichen Gebühren.
4 Ausbildungskosten
4.1 Die Kursgebühr besteht in dem vom Veranstalter festgesetzten Nettobetrag. Das Lehrprogramm ist zur Zeit gem.§ 4 Ziff. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sollten die Gebühren durch Änderung der Sach- und/oder Rechtslage umsatzsteuerpflichtig werden, so ist der Veranstalter berechtigt, diese von dem Studenten nachzufordern.
4.2 Die Gebühren sind 4 Wochen vor Beginn des Segments fällig. Die Zulassung des Studenten zum folgenden Segment ist solange ausgeschlossen, solange die Gebühren des vorausgegangenen Segments nicht vollständig beglichen sind.
4.3 Die Seminargebühren sind auch dann vom Studenten pünktlich und vollständig zu bezahlen, wenn er an dem jeweiligen Modul ganz oder teilweise nicht teilnehmen kann. Versäumte Unterrichtstage können vom Studenten aber kostenlos in einem vom Veranstalter organisierten “Make-up” nachgeholt werden. Sollte der Student wünschen, versäumte Unterrichtstage in einem Ausbildungsprogramm, das von anderen Veranstaltern organisiert wird, nachzuholen, so können dadurch zusätzliche Kosten für den Studenten entstehen.
4.4 Bei der Anmeldung kann eine Anmeldegebühr fällig werden. Wird die Anmeldung vom Veranstalter angenommen, so ist eine weitere Reservierungsgebühr zur Reservierung eines Ausbildungsplatzes fällig. Beide Gebühren werden später auf die Kursgebühr angerechnet.
4.5 Findet die Ausbildung mangels hinreichender Beteiligung (siehe Ausbildungsvertrag) nicht statt, so werden dem Studenten die erbrachten Leistungen zurückerstattet.
5 Kündigung
5.1 Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen jeweils zum 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels Einschreiben schriftlich zu erfolgen. Die Kursgebühren werden anteilig zurückerstattet.
5.2 Der Vertrag ist ohne Einhaltung einer Frist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort kündbar. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- Der Student beeinträchtigt nachhaltig den Unterrichtsverlauf.
- Der Student macht in dem Gesundheitsfragebogen falsche Angaben.
- Der Student handelt nachhaltig den Anweisungen des Trainers oder Ausbildungsleiters zuwider.
- Der Student gefährdet die Gesundheit des Trainers oder anderer Studenten.
- Audio- oder Videoaufzeichnungen werden ohne Genehmigung verwendet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise in den Verkehr gebracht.
5.3 Im Falle der fristlosen Kündigung hat der Student keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
6 Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Student nimmt an den Kursen auf eigene Gefahr teil. Er willigt in die ausbildungsbedingte Berührung seines Körpers durch den Ausbildungstrainer ein. Die Haftung des Veranstalters ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Schäden auf falschen Angaben im Gesundheitsfragebogen beruhen.
6.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Unterrichtsinhalte. Er haftet ebenfalls nicht dafür, daß der Student in seinem Herkunftsland nach Abschluß der Ausbildung als FELDENKRAIS® Pädagoge praktizieren kann.
6.3 Falls das Seminar in Englischer Sprache Unterrichtet wird, so haftet der Veranstalter nicht für die Beeinträchtigung oder Vereitelung des Ausbildungszieles durch Schwierigkeiten des Studenten bei der Beherrschung der englischen Sprache.
7 Sonstige Rechte
7.1 Der Student verpflichtet sich, während der ersten 80 Unterrichtstage nicht damit zu werben, die Methoden FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung und FELDENKRAIS® Funktionale Integration zu unterrichten. Nach 80 Unterrichtstagen kann der Student die Methode FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung unterrichten, wenn ihm dazu von dem Veranstalter die vorläufige Berechtigung erteilt wird. Er darf dann nur den Titel „FELDENKRAIS® Pädagoge in Ausbildung“ führen.
7.2 Der Student verpflichtet sich, selbst keine Audio- oder Videoaufzeichnungen während des Unterrichts ohne Genehmigung durch den Veranstalter vorzunehmen. Die Zuwiderhandlung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
7.3 Der Student willigt in die Erstellung von Audio- oder Videoaufnahmen ein. Er verzichtet auf sämtliche urheber- oder wettbewerbsrechtliche Nutzungs- und Entschädigungsansprüche, die aus der Audio- oder Videoaufzeichnung von Unterrichtsveranstaltungen entstehen können. Erhält der Student vom Veranstalter Audio- oder Videoaufzeichnungen, so verpflichtet er sich, diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu verwenden.
7.4 Der Student erklärt sein Einverständnis, daß seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, gespeicherte Daten nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu löschen.
7.5 Der Student erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtstag, Geburtsort und Kommunikationsdetails (Telefonnummer, Emailadresse etc.) in einer zentralisierten Datenbank gespeichert werden, die vom European Training and Accreditation Board (EuroTAB) oder einer eventuellen Nachfolgeorganisation, die die Aufgaben des EurpTABs übernimmt, geführt wird.
7.6 Der Feldenkrais Verband Deutschland e.V. ist in Deutschland Besitzerin der Wortmarke FELDENKRAIS®. Mit Abschluss der Ausbildung erteilt der Verband einen Sublizenzvertrag, der die Benutzung der Wortmarke erlaubt. Das FELDENKRAIS® Logo darf in Deutschland nur mit Abschluß einer vom Feldenkrais Verband Deutschland e.V. anerkannten Ausbildung und einer Mitgliedschaft im Feldenkrais Verband Deutschland e.V. benutzt werden. Die International Feldenkrais Federation (IFF) ist Besitzer dieser Bildwortmarke.
7.7 Der Student wird durch seine Anmeldung studentisches Mitglied des Feldenkrais Verband Deutschland e.V., sofern er dieser Mitgliedschaft nicht widerspricht. Der Veranstalter bezahlt den Mitgliedsbeitrag direkt an den Verband.
8 Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Gerichtsstand ist Traunstein, auch wenn der Student seinen Wohnsitz nicht im Inland hat.
8.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
9 Sonstige Bestimmungen
9.1 Sollte der Student einzelne Ausbildungsabschnitte in anderen vom Veranstalter organisierten Ausbildungsprogrammen absolvieren (z.B. wegen Erkrankung im geplanten Modul), so treffen diese AGBs sinngemäß auch für diese Ausbildungsabschnitte zu.
9.2 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit.
9.3 Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das betrifft auch Abreden zur Änderung des Schriftformerfordernisses.
FELDENKRAIS®-Schulung
1 Geltungsbereich/Zweck
1.1 Für alle Schulungen (Kurse, Lehrgänge und Bildungsmassnahmen) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Schulungen) des FELDENKRAIS® T’AI CHI CH’UAN Zentrum, Andreas Langhammer.
1.2 Die Schulungen in den Methoden FELDENKRAIS® Bewusstheit durch Bewegung und FELDENKRAIS® Funktionale Integration, dienen der Vor- und Nachbereitung sowie als Ergänzung zur Ausbildung zum FELDENKRAIS® Pädagogen (i.S.d. AGB-Ausbildung 2.5)
1.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Anmeldung diese AGB als Bestandteil seiner Schulungsmassnahme zu akzeptieren.
1.4 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und vertraglich bestätigt worden.
2 Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Willenserklärung (email, postalisch oder online) des Teilnehmers und durch die Annahme des FELDENKRAIS® T’AI CHI CH’UAN Zentrum, Andreas Langhammer, zustande.
2.2 Die Präsentation des Schulungsangebotes stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dient lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann ein entsprechendes Angebot auf oben genannte Weise abgeben. Der Teilnehmer ist an sein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die enthaltenen Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt der Annahme durch die FELDENKRAIS® T’AI CHI CH’UAN Zentrum, Andreas Langhammer gebunden. Eine Änderung oder Auflösung der Vertragsbindung bedarf der schriftlichen Zustimmung des FELDENKRAIS® T’AI CHI CH’UAN Zentrum, Andreas Langhammer.
2.3 Das Angebot gilt ab dem Zeitpunkt der Zusendung einer Anmeldebestätigung als angenommen.
2.4 Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen an, so gilt dies als Ablehnung des Angebotes mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine entsprechende Willenserklärung gebunden ist. Die Frist zur Annahme des Angebotes beginnt am Tage nach dem Erhalt des Angebotes zu laufen.
2.5 Die Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und/oder telefonisch statt. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Anmeldeformulars angegebene E- Mail-Adresse/Telefonnummer zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von uns versandten E-Mails empfangen werden können bzw. telefonische Erreichbarkeit besteht.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2.7 Wir bemühen uns darum, unsere Präsentationen aktuell, vollständig und inhaltlich richtig zu halten, können dies aber nicht garantieren. Insbesondere für den Fall von Preis- oder Angebotsirrtümern müssen wir uns entsprechende Änderungen vorbehalten.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahmegebühr besteht in dem vom Veranstalter festgesetzten Nettobetrag. Das Schulungsprogramm ist zur Zeit gem.§ 4 Ziff. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sollten die Gebühren durch Änderung der Sach- und/oder Rechtslage umsatzsteuerpflichtig werden, so ist der Veranstalter berechtigt, diese von dem Teilnehmer nachzufordern.
3.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir oder von uns ermächtigte Dritte über den Betrag verfügen können.
3.3 Rückerstattungen des Kaufpreises erfolgen soweit möglich auf dem gleichen Zahlungsweg, wie die Zahlung durch den Teilnehmer an uns geleistet wurde.
4 Buchungen für Schulungen
4.1 Buchungen und Anmeldungen zu von uns angebotenen Schulungen können per email, postalisch oder online erfolgen. Bei Annahme der Anmeldung erfolgt eine Anmeldebestätigung durch uns in der Regel innerhalb von sechs Werktagen per E-Mail. Buchungen und Anmeldungen des Teilnehmers sind verbindlich. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem Kunden gilt der Vertrag über die Schulung des Teilnehmers als geschlossen.
4.2 Die Teilnehmerzahl für Schulungen ist begrenzt. Im Falle einer Überbuchung wird der Kunde unverzüglich informiert. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet.
4.3 Die angegebenen Preise für die von uns angebotenen Kurse sind reine Schulungsgebühren und umfassen, soweit nichts anderes angegeben ist, die Teilnahme an der Schulung und gegebenenfalls die Schulungsunterlagen. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Teilnehmer selbst sorgen.
5 Stornierung einer Buchung durch den Teilnehmer
5.1 Teilnehmer können ihre Buchung bis 2 Wochen vor Schulungsbeginn stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nur nach Absprache möglich.
5.2 Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten. Dies gilt je gebuchter Schulung und angemeldeter Person und unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Jede Stornierung muss mittels einer eindeutigen Erklärung (email, postalisch oder online) erfolgen.
5.3 Bei Verhinderung des Kunden kann eine Ersatzperson für die Teilnahme an der gebuchten Schulung benannt werden. Die Zustimmung unsererseits zu einer Ersatzperson stellt jedoch keine Zustimmung zum Schuldnerwechsel dar. Eine Rechnungsumschreibung ist nicht möglich.
6 Stornierung einer Buchung durch uns
6.1 Die Absage eines Kurses aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Absage eines Kurses nicht später als 21 Tage vor Kursbeginn erfolgen. In diesen Fällen erstatten wir vom Kunden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurück.
7 Haftung
7.1 Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer nimmt an den Schulungen auf eigene Gefahr teil. Er willigt in die schulungsbedingte Berührung seines Körpers durch den Ausbildungstrainer ein. Die Haftung des Veranstalters ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Schäden auf falschen Angaben des Teilnehmers beruhen.
7.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Schulungsinhalte. Er haftet ebenfalls nicht dafür, daß der Student in seinem Herkunftsland nach Abschluß der Schulung das erlernte Wissen praktizieren kann.
7.3 Falls die Schulung in englischer Sprache unterrichtet wird, so haftet der Veranstalter nicht für die Beeinträchtigung oder Vereitelung des Ausbildungszieles durch Schwierigkeiten des Studenten bei der Beherrschung der englischen Sprache.
8 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
8.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Traunstein vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit uns geschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.